1858 – Backhäuser in Haselstein

Ein Beitrag zur Haus-und Hofgeschichte

Dem Haselsteiner Steuerkataster aus dem Jahr 1858 ist zu entnehmen, dass damals neben den beiden bekannten Gemeindebackhäuser noch mehrere Privatbackhäuser im Dorf existierten. Im folgenden soll über die Backhäuser und die Höfe, auf denen sie standen, einiges berichtet werden.

Wer bauen will, braucht neben einem Bauplatz, Steinen und Mörtel vor allein eines: eine Baugenehmigung. Das ist heute nichts anders als vor 100 oder 150 Jahren. Und damals wie heute ist dafür das Landratsamt in Hünfeld zuständig, seit 1972 als Außenstelle der Kreisverwaltung Fulda. Geändert hat sich allerdings der Aufwand, der mit Bauplänen, Statiken und anderen Unterlagen getrieben werden muss. Heutzutage füllen bereits die Unterlagen zur Errichtung eines einfachen Wohnhauses leicht einen Aktenordner. Der Bürokratie zu königlich-preußischer Zeit genügte, wie das Beispiel des Backhäuschens zeigt, das an der Abzweigung der Lindenstraße von der ‚Gänsgasse‘ gestanden hatte, noch ein Bogen Pauspapier im Format 28 x 35. Die Genehmigung ist der Einfachheit halber gleich auf der Rückseite vermerkt.

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